Barrieren können sehr unterschiedlich sein:
… in den Köpfen (Vorurteile im Zusammenleben),
… in Gebäuden und im öffentlichen Leben (baulich und Mobilität)
… in Texten („Leichte Sprache“).

Quelle: I.I.I. e.V.

 

Barrierefreiheit ist mehr als nur Rampen bauen

Barrierefreiheit im baulichen und organisatorischen Sinne bedeutet: 

  • Auffindbarkeit (etwas finden können) 
  • Zugänglichkeit (etwas betreten können / an einen Ort kommen können)
  • Nutzbarkeit (etwas benutzen / bedienen können)

Barrierefreiheit in den Köpfen heißt Vorurteile abbauen und offen auf andere zugehen.

Barrierefreiheit in der Sprache heißt "Leichte Sprache" oder leicht verständliche Texte und Sprache für alle.

Wem nutzt Barrierefreiheit

Barrierefreiheit nützt allen:

besonders
Kindern,
Familien,
Senioren,
Menschen mit Geh-, Hör- oder Sehbehinderungen,
Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung,
Menschen mit geringen Sprachkenntnissen,
Menschen ohne oder mit niedrigen Bildungsabschlüssen.

Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für etwa 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 % notwendig und für 100 % komfortabel (siehe nullbarriere.de).

Bauliche und Technische Barrierefreiheit

Für Bauten und Räume gibt es DIN-Normen. In diesen sind deutschlandweit verbindliche Kriterien und Maße festgelegt. Außerdem gibt es Verordnungen. In diesen legt z.B. das Bundesland fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen. 

Damit ein Gebäude, egal ob privat oder öffentlich, barrierefrei ist, müssen vor allem die DIN Norm 18040 erfüllt sein.

Damit der öffentliche Raum (Straßen, Plätze, Gehwege, Verkehrsanlagen und Grünanlagen) barrierefrei ist, müssen die DIN Normen 18024 und 32984 erfüllt sein.

Damit betreutes Wohnen barrierefrei ist, muss die DIN Norm 77800 erfüllt sein.

Außerdem gibt es zum Beispiel einen Abschnitt in der Bayerischen Bauordnung (BayBO):Art. 48 Barrierefreies Bauen.

Mehr dazu kann man hier nachlesen: nullbarriere.de

Zusammenfassend anbei auch die "10 Gebote der Barrierefreiheit" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Barrierefreiheit heißt ganz einfach: Alle sollen ohne fremde Hilfe zurecht kommen können. Gebäude, öffentliche Straßen, Wohnungen und Verkehrsmittel müssen auch für alle Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein: egal, ob sie schlecht sehen, hören oder laufen können. Die Schilder müssen auch Menschen verstehen, die nur schlecht lesen können. Geräte müssen von allen Menschen benutzt werden können. Es betrifft im Grunde alles, was zu unserem Lebensalltag gehört. 

Im § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) steht dazu:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Barrieren werden je nach Einschränkung sehr unterschiedlich wahrgenommen:
Für Menschen mit Gehbehinderung bestehen Schwierigkeiten vor allem in Kanten, Gefällen, Treppen, Bodenunebenheiten, nicht selbstöffnenden Türen, engen Räumen / Flächen, Beschilderung / Signalknöpfen in der falschen Höhe.
Für Menschen mit Sehbehinderung bestehen Schwierigkeiten in fehlender Kennzeichnung von Übergängen und Gefahrenstellen, fehlender Kennzeichnung von Tritten und Stufen, fehlender Beschilderung in Blindenschrift oder fehlende Unterstützung mit hörbaren Signalen.

Abhilfe kann oft sehr einfach geschaffen werden, z.B. durch den Einbau von Eurokey-Systemen für öffentliche Toiletten oder automatische Lichtsteuerung. 

Ein Beispiel findet sich im Landkreis Schwandorf: dort wurde ein Leitfaden für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum erstellt. 

Grenzen der baulichen Barrierefreiheit

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Es ist jedem klar, dass man nicht sofort jedes Gebäude, jede Innenstadt und jede Wohnung umbauen kann. Auch der Denkmalschutz oder andere Vorgaben widersprechen manchmal den Vorgaben für Barrierefreiheit. 

Das Ziel ist deswegen: ein Bewusstsein schaffen. Bei Neubauten und Umbauten die Möglichkeiten der Barrierefreiheit mitdenken. Es manchmal auch pragmatisch versuchen. Und nicht sofort aufgeben und sagen "Das geht sowieso nicht". Mit gesundem Menschenverstand geht oft sehr viel.

Und sollten sie jemand begegnen, der aus irgendwelchen Gründen auf Hilfe angewiesen ist, gilt folgende "inklusive Haltung": erst fragen, dann helfen. Auch wenn vieles durch mitmenschliche Hilfe schnell behebbar ist, will derjenige oder diejenige seine Probleme auch selbst lösen (können). 

Beratung zu baulicher Barrierefreiheit

Wohnberatung in Tirschenreuth

In Tirschenreuth bietet die Kommunale Beratungsstelle "Wohnberatung für Senioren" und "Wohnen im Alter durch Technik" eine Beratung für barrierefreies Wohnen an. Dort kann man sich auch eine Musterwohnung ansehen.
Für weitere Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu Frau Anita Busch auf.
Außerdem gibt es dazu eine Checkliste.

Beratung durch die AG Barrierefreies Bauen und Wohnen

Die ehrenamtliche Arbeitsgruppe Barrierefreies Bauen und Wohnen berät sie gerne auf Wunsch zu Barrierfreiheit für Geh- und Sehbehinderung und andere körperliche Einschränkungen. Auf Anfrage werden auch Begehungen und Besichtigungen durchgeführt. 

Kontakt zu Frau Doris Scharnagl-Lindinger: per E-Mail oder Telefon 09633/934972

Bayern Barrierefrei 2023

Das Bundesland Bayern hat sich vorgenommen, dass bis 2023 der öffentliche Raum barrierefrei ist. Dazu gibt es besondere Modellkommunen. Mitterteich ist eine davon.

Was die Bayerische Staatsregierung für Barrierefreiheit tut, können Sie hier nachlesen:
http://www.barrierefrei.bayern.de/

Barrierefreie Kommunikation und Information

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Das betrifft vor allem
Menschen mit Sinnesbehinderungen,
Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung
Menschen mit seelischen Behinderungen.

Technische Möglichkeiten sind: Untertitel und Obertitel, Audiodeskription, Apps wie Greta für Sehbehinderte oder speech-to-text-Apps, Hörbucher, induktive Höranlagen oder FM-Anlagen
Sprachliche Möglichkeiten sind: Gebärdensprachdolmetscher, Verständnisdolmetscher, Braille-Schrift, Leichte Sprache und jede Art der Unterstützten Kommunikation 
Menschliche Möglichkeiten sind: Assistenten zur Bewältigung des Lebensalltags, haltgebende Strukturen / Netzwerke.
Bei der Gestaltung und Einrichtung von Räumen wird zunehmend auch auf Hörsamkeit, Deutlichkeit (Akustik) und Raumakustik geachtet.
Bei Kunst und Kultur ist die Begreifbarkeit und die Vielfalt der Sinneseindrücke und Entdeckungsmöglichkeiten wichtig.

Barrierefreies Internet

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Wichtig ist auch das barrierefreie Arbeiten am und mit dem Computer und dem Internet. 

Hierzu gehört:

  • eine barrierefreie Gestaltung von Internetseiten (z.B. http://www.die-barrierefreie-website.de oder https://www.einfach-fuer-alle.de/)
  • dass unterstützende Technologien genutzt werden können (z.B. Screenreader, Bildschirmlupe, Augensteuerung oder andere alternative Steuerungen, sowie Apps)
  • dass Informationen für besondere Zielgruppen zur Verfügung gestellt werden (z.B. http://wheelmap.org/ für RollstuhlfahrerInnen)
  • dass Internetseiten Informationen über die Barrierefreiheit des Angebots / des Orts enthalten, den ich besuchen möchte (z.B. Kino, Museum, ...)