Zuschüsse von Aktion Mensch

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Die Aktion Mensch fördert jeden Monat bis zu 1.000 Projekte, die durch das Engagement der Lotterieteilnehmer möglich werden.

Wer kann eine Projektförderung beantragen

Die Aktion Mensch fördert Vorhaben von freien gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen (z.B. e.V., Stiftung, gemeinnützige GmbH) für:

  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
  • Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre

Privat-gewerbliche Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen und Privatpersonen können von der Aktion Mensch nicht gefördert werden.

Es werden keine Vorhaben gefördert

  • die vor Antragstellung begonnen wurden,
  • die durch Lotterie "GlücksSpirale", die Stiftung Deutsches Hilfswerk oder mit Lotto/Toto-Mitteln gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen Projekte für eine Förderung erfüllen

Zuerst muss ein Antrag auf einen Zuschuss gestellt sein, dann erst darf ein Vorhaben begonnen werden. Vor Bewilligung begonnene Projekte laufen auf eigenes Risiko.

In einigen Bereichen darf ein Projekt erst nach der Bewilligung begonnen werden; wenn dies der Fall ist, finden Sie einen Hinweis im entsprechenden Merkblatt oder den Förderbestimmungen.

Zielsetzung(en):

  • Integration / Inklusion: Die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, Kindern und Jugendlichen verbessern.
  • Soziales Engagement: Soziales Engagement und ehrenamtliche Mitarbeit sind wichtige Grundlagen für die Leistungen sozialer Organisationen der Behindertenhilfe, Behindertenselbsthilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Darum ist es für die Aktion Mensch ebenso wichtig, Selbsthilfeorganisationen zu fördern wie Eigeninitiativen zu wecken und die ehrenamtliche und freiwillige Arbeit zu stärken.
  • Informieren, aktivieren und aufklären: Aufklärung und Information sind die Grundlagen für ein gleichberechtigtes Leben aller Menschen in unserer Gesellschaft. Die Aktion Mensch fördert und initiiert selbst Projekte und Aktionen, die auf vielen Ebenen dazu beitragen, vorhandene Barrieren abzubauen – seien es bauliche Hindernisse in Städten und Gemeinden, technische Unzulänglichkeiten öffentlicher Medien oder Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung im gesellschaftlichen Bewusstsein.

Bitte legen sie dem Antrag ein überzeugendes inhaltliches Konzept zugrunde, mit dem sie die Wirksamkeit und Bedeutung des Vorhabens darstellen. Außerdem muss dargestellt werden, welche Kosten anfallen und wie diese finanziert werden sollen (Kostenplan und Finanzierungsplan).

Anträge müssen online gestellt werden.

Höhe des Zuschusses

Die Förderung durch die Aktion Mensch ist zeitlich begrenzt und setzt immer eine Eigenbeteiligung der Antragsteller voraus.

Bitte beachten Sie außerdem die jeweils aktuellen Richtlinien und Merkblätter der Aktion Mensch. In ihnen sind die formalen Kriterien und qualitativen Voraussetzungen für die Fördermöglichkeiten insgesamt (Richtlinien) und für das Förderspektrum im Einzelnen (Merkblätter) festgelegt.

Jeder Antrag auf eine Förderung, der inhaltlich überzeugt und den Förderrichtlinien der Aktion Mensch entspricht, hat eine Chance, bewilligt zu werden. Aufgrund begrenzter Fördermittel kann nicht jeder Antrag, der formal den Richtlinien entspricht, bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wird ein Vorhaben gefördert, beteiligt sich die Aktion Mensch mit Pauschalen oder anteilig mit einem festen Prozentsatz an den real entstehenden Kosten. Im letzteren Falle ist die Fördersumme an die tatsächlichen Ausgaben gebunden, sind sie geringer, reduziert sich die Förderung anteilig.

Zum erfolgreichen Abschluss eines Vorhabens gehört ein Bericht über den Verlauf und die Nachweise aller Ausgaben bei der Aktion Mensch zur Prüfung und endgültigen Abrechnung.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

  • Projektanträge bis 5000 € im Rahmen der Förderaktion „Noch viel mehr vor“
  • Förderung Barrierefreiheit als Projektantrag bis max. 50.000 € (Neu seit 2016: Fördermöglichkeiten Barrierefreiheit) oder als Förderantrag wie bisher bis max. 5000 €
  • Vernetzungsprojekte und –initiativen zum Schwerpunkt Inklusion
  • Investitionsförderung und Projektförderung  im Arbeitsfeld Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, Kinder- und Jugendhilfe

Hinweise zum Ausfüllen

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags und weitere Infos finden Sie auf:

https://www.aktion-mensch.de/projekte-engagieren-und-foerdern.html