
Inklusion und Arbeit
Arbeit ist wichtig für unser Selbstbewusstsein.
Arbeit hilft uns, unseren Platz in der Gesellschaft zu finden.
Arbeit hilft uns, überall teilnehmen zu können.
Arbeit hilft uns, unser Leben selbst zu gestalten.
Wir glauben, dass inklusive Arbeit gut für alle ist.
Aktuelle Informationen
Hier finden Sie die aktuellen Faltblätter für Arbeitnehmer:innen, erstellt vom Runden Tisch Arbeit und Inklusion. Die Faltblätter für Arbeitnehmer sind in Verständlicher Sprache.
Arbeiten inklusiv - Ihre Chancen zur Inklusion in Ausbildung und Arbeit (kurz)
Arbeiten inklusiv - Ihre Chancen zur Inklusion in Ausbildung und Arbeit (lang)
Dienste und Beratung
Integrationsfachdienst (IFD):
Sie unterstützen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Diese Dienste werden nach SGB IX gefördert.
Sie sind Schnittstelle zur Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsplatzvermittlung) und zum Integrationsamt (Begleitung, Sicherung eines Arbeitsplatzes) sowie zu den Rehabilitationsträger (z. B. Eingliederung nach einem Unfall).Zielgruppen der Integrationsfachdienste sind...
... schwerbehinderte Menschen, die Arbeitsbegleitung und Beratung benötigen - auch Schulabgänger
... Beschäftigte aus der WfbM, die nach zielgerichteter Vorbereitung im ersten Arbeitsmarkt arbeiten könnenAufgaben des IFD sind...
... die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung zu bewerten und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten
... Unterstützung bei Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen
... die betrieblichen Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten
... geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und zu vermitteln
... die Menschen mit Behinderung auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten
... die Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz begleitend zu betreuen
... als Ansprechpartner für die KollegInnen und Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.Weitere Informationen:
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Integrationsfachdienst/Kontakt:
IFD Weiden- EAA
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen alle bayerischen Arbeitgeber bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
www.eaa-bayern.de
- Die Beraterinnen und Berater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nehmen aktiv mit Arbeitgebern der Region Kontakt auf.
- Sie informieren über Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
- Die Beraterinnen und Berater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber stehen allen bayerischen Arbeitgebern als Lotse bei Fragen zu Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung.
- Nicht zuletzt unterstützen die Beraterinnen und Berater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.
Ein Recht auf Arbeit
Wir alle,
Menschen mit und ohne Behinderung,
haben ein Recht auf Arbeit.
Das steht schon in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Das Recht auf freie Berufswahl,
auf gerechte Arbeitsbedingungen
und einen Lohn, der für eine menschenwürdige Existenz des Arbeitenden und seine Familie ausreicht,
gehören dazu.
Für Menschen mit Behinderungen gilt das noch einmal besonders.
In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht:
Nach Artikel 27 haben Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigtes Recht auf Arbeit,
genauer: "den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen,
die in einem offenen,
integrativen
und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld
frei gewählt
oder angenommen wird."
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf einen Platz in der Werkstatt.
Dieses Recht haben Erwachsene, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung keine Ausbildung oder Arbeit bekommen.
Sie müssen die Voraussetzungen für die Werkstatt für Menschen mit Behinderung erfüllen.
Eine Alternative ist der Förder-Bereich in der Werkstatt.
Es gibt auch Tages-Förderstätten, aber darauf gibt es kein Recht.
Besonderer Schutz
In Deutschland werden Menschen mit Behinderung gefördert.
Arbeitgeber:innen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen 5 Prozent dieser Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen.
Frauen müssen besonders berücksichtigt werden.
Wenn Arbeitgeber:innen das nicht machen, müssen sie eine entsprechende Ausgleichsabgabe zahlen.
Viele Menschen mit Behinderung finden ohne zusätzliche Hilfe keine Arbeit auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt.
In Stellenanzeigen steht oft, dass Menschen mit Behinderung bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden.
Unterstützung bekommen sie oft vom sogenannten Integrationsfachdienst.
Nicht immer können Menschen mit Behinderung in Vollzeit arbeiten.
Deswegen müssen Arbeitgeber:innen Teilzeit-Arbeit anbieten. Nur in Ausnahmen darf ein:e Arbeitgeber:in das ablehnen.
Im Sozialgesetzbuch IX steht, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben verboten ist.
Das Verbot gilt grundsätzlich.
Es betrifft die Bewerbung, die Beschäftigung, den beruflichen Aufstieg und auch die Kündigung.
In vielen Unternehmen gibt es Schwerbehindertenvertretungen oder Behindertenbeauftragte.
Die Arbeitgeber:innen müssen mit ihnen Regeln zur Integration vereinbaren.
In den Integrations-Vereinbarungen steht, wie der Arbeitsplatz, die Organisation der Arbeit und die Arbeitszeit für Behinderte sein sollen.