Die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Weltweit leben 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Das sind 10 % der Weltbevölkerung. 
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK genannt) fasst die Rechte von Menschen mit Behinderung(en) zusammen. Sie sorgt für gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft.

Grundlage ist: Menschen mit Behinderung müssen sich nicht der Gesellschaft anpassen. Sondern die Gesellschaft muss für alle Menschen offen sein. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung.

Wer ist ein "Mensch mit Behinderung"

Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt: Menschen mit Behinderungen sind Menschen sind gleichberechtigt. Früher nannte man sie oft "Kranke". Jetzt sagt man: "Behindert ist man nicht, behindert wird man."

Behinderung beginnt, wenn ich zu Beispiel als Rollstuhlfahrer:in nicht alleine die Straße überqueren kann. Das kann passieren, wenn der Bordstein zu hoch ist. Oder wenn ich als Blinde:r im Fahrstuhl nicht hören oder fühlen kann, welcher Knopf welches Stockwerk ist. Oder wenn ich als Mensch mit Lernbehinderung oder kognitiver Behinderung nicht an einer Veranstaltung teilnehmen kann. Das passiert, wenn ich nicht verstehe, wo ich mich anmelden muss.

Behinderung ist nicht die körperliche Einschränkung, Sinnes-Einschränkung, seelische oder psychische Beeinträchtigung oder geistige Einschränkung. Das Problem sind die Barrieren in der Umwelt. Diese Barrieren hindern Menschen am selbstbestimmten Leben. Besonders wichtig sind die Barrieren in den Köpfen der anderen Menschen. Das sind Vorurteile und Ausgrenzung. Menschen am Rand der Gesellschaft sind betroffen.

In der Behindertenrechtskonvention steht:
“Menschen mit Behinderungen” sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Welche Rechte gehören zur UN-Behindertenrechtskonvention?

  • Menschen haben Würde und Autonomie. Sie können eigene Entscheidungen treffen.
  • Menschen dürfen nicht diskriminiert werden.
  • Menschen sollen voll und wirksam an der Gesellschaft teilhaben und einbezogen werden.
  • Menschen mit Behinderungen sind unterschiedlich. Sie sind Teil der Vielfalt und der Menschheit.
  • Alle Menschen sollen gleiche Chancen haben.
  • Orte, Dinge und Technologien sollen zugänglich sein.
  • Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
  • Kinder mit Behinderungen haben Rechte. Ihre Fähigkeiten und ihre Identität sollen respektiert werden.


Diese Rechte gelten überall: im Privaten und der Familie, in Arbeit und Beschäftigung, in Bildung und Gesundheit, für Mobilität und Barrierefreiheit, im politischen und öffentlichen Leben, im kulturellen Leben, in der Justiz und im Staat.

Zentrale Bestimmungen sind:

  • Barrieren abschaffen: in Städten, Gebäuden und bei Transportmitteln, im Internet und bei Apps, in der Sprache
  • Selbstbestimmtes Leben ermöglichen: keine Eingriffe in persönliche Rechte und Menschenrechte, keine Entmündigungen oder Ausgrenzung von der Gemeinschaft
  • Gleiche Rechte für alle: ein Recht auf Bildung und Erziehung, ein Recht auf Arbeit

Wo ist die UN-Behindertenrechtskonvention gültig ?

Deutschland und derzeit 158 weitere Länder unterstützen die UN-Konvention. Sie haben sie unterschrieben und sich verpflichtet, sie umzusetzen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention nachlesen

Genauer nachlesen kann man hier: