Die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Weltweit leben 650 Millionen Menschen, also 10 % der Weltbevölkerung mit einer Behinderung. Mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen(auch UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK genannt) werden die besonderen Rechte von Menschen mit Behinderung(en) zusammengefasst. Sie sorgen für gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft.

Grundlage ist: Es muss sich nicht der Mensch mit Behinderung der Gesellschaft anpassen, damit er seine/ihre Rechte wahrnehmen kann. Ein Leben in der Gesellschaft muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden.

Wer ist ein "Mensch mit Behinderung"

Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt zunächst klar: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die man gleichberechtigt behandeln muss. Früher wurden sie öfters als "Kranke" etc. bezeichnet. Das neue Verständnis ist: "Behindert ist man nicht, behindert wird man."

Behinderung beginnt, wenn ich zu Beispiel als Rollstuhlfahrer nicht problemlos ohne fremde Hilfe die Straßenseite wechseln kann, weil der Bordstein zu hoch ist. Oder wenn ich als Blinder im Fahrstuhl nicht hören oder fühlen kann welcher Knopf welches Stockwerk ist. Oder wenn ich als Mensch mit Lernbehinderung oder geistiger Behinderung nicht an einer Veranstaltung teilnehmen kann, weil ich nicht verstehe, wo ich mich anmelden muss. 

Behinderung besteht in den Merkmalen der Umwelt: nicht die körperliche Einschränkung, Sinneseinschränkung, seelische oder psychische Beeinträchtigung oder geistige Einschränkung ist das Problem. Das Problem ist, dass ich damit nicht selbstbestimmt leben kann, weil es bauliche oder organisatorische Barrieren gibt. Besonders gemeint ist aber die Barriere in den Köpfen der anderen Menschen. Wir sprechen von Vorurteilen, Außenseitern, Menschen am Rand der Gesellschaft. 

In der Behindertenrechtskonvention steht dazu:

Der Begriff “Menschen mit Behinderungen” bezieht sich auf Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Welche Rechte gehören zur UN-Behindertenrechtskonvention?

  • die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung,
  • die Nichtdiskriminierung,
  • die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft,
  • die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit,
  • die Chancengleichheit,
  • die Zugänglichkeit,
  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau,
  • die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.

Diese Rechte gelten in allen Lebensbereichen: Privatsphäre, Familie, Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Gesundheitssorge, Mobilität und Barrierefreiheit, politisches und öffentliches Leben, kulturelles Leben, Justiz und Staat.

Zentrale Bestimmungen sind:

  • Barrieren abschaffen: in Städten, Gebäuden und bei Transportmitteln, im Internet und in der Sprache
  • Selbstbestimmtes Leben ermöglichen: keine Eingriffe in persönliche Rechte und Menschenrechte, keine Entmündigungen oder Ausgrenzung von der Gemeinschaft
  • Gleiche Rechte für alle: ein Recht auf Bildung und Erziehung, ein Recht auf Arbeit

Wo ist die UN-Behindertenrechtskonvention gültig ?

Deutschland und derzeit 158 weitere Länder bekennen sich zur UN-Konvention und haben sich mit ihrer Unterzeichnung dazu verpflichtet, sie umzusetzen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention nachlesen

Genauer nachlesen kann man hier: